Grenzübergänge

Bei der Einreise nach Kroatien muss als Reisedokument ein Reisepass oder ein anderer international anerkannter Identitätsnachweis vorgezeigt werden.
Das kroatische Zollrecht entspricht den Standards der EU-Länder.
Fremdwährungen können bis zu einem Betrag im Gegenwert von 15.000 Kuna frei ein- bzw. ausgeführt werden.
Wertvolle professionelle und technische Ausstattung muss beim Zoll angemeldet werden.
Für Hunde und Katzen muss ein internationales Impfzertifikat vorliegen, das bestätigt, dass die letzte Tollwutimpfung zwischen 15 Tagen und sechs Monaten vor der Anreise nach Kroatien erfolgt ist.

Informationen:
www.carina.hr
www.hak.hr

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